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0. Vorbemerkung über unseren Standpunkt: Förderdiagnostik
Wir bestimmen Rechenschwäche / Dyskalkulie als das jeweils gescheiterte individuelle mathematische Lernen, das wir im Detail mit unserer Untersuchung konkret inhaltlich-mathematisch erfassen, um daraus Schlüsse für die notwendige mathematische Förderung des jeweiligen Kindes zu ziehen. Dieser praktisch, konstruktive Standpunkt zu Phänomenen von Lernschwäche bzw. Lernstörungen wird in der Pädagogik Förderdiagnostik genannt. Eine förderdiagnostische Herangehensweise unterstellt ein vorurteilsfreies Beurteilen der individuellen Lernproblematik, jenseits abstrakter Leistungsnormen - sowohl inhaltlich als auch pädagogisch-psychologisch.
Diskrepanzdefinitionen und Begründungen von Lernproblemen unter Bezugnahme auf Intelligenzmessungen sind für die Abgrenzung bestimmter Lernschwächen mittlerweile auch in der Wissenschaft umstritten. Dies gilt insbesondere für den ICD-10 F81.2 (Rechenstörung, Rechenschwäche, Dyskalkulie), nach dem sich fast alle Berater an Schulen und auf Jugendämtern bei der Beurteilung von Rechenschwäche richten und sich gleichzeitig über die schädlichen Wirkungen seiner Anwendung im Einzelfall sehr wohl bewusst sind. In der Folge solcher Definitionen werden Kinder dann oft von einer Schule auf eine andere verschoben, von bestimmten Bildungsgängen ausgeschlossen und ebenso von spezifischen Fördermaßnahmen ferngehalten.
Insofern halten wir die derzeitige Praxis der Anwendung von Intelligenztests zum Zwecke der Etikettierung und „niveaugerechten Einordnung“ der Kinder innerhalb des Schulsystems für irreführend in der Sache und schädlich für die Betroffenen. Die Lernprobleme der Kinder werden in der Folge verwaltet. Eine Behebung von Lernproblemen kommt im Einzelfall eher „zufällig“ zustande. Wir grenzen uns gegen all solche Definitionen von Rechenschwäche / Dyskalkulie ab, die wir für irreführend und schädlich halten. Wir wenden uns speziell gegen sogenannte "Diskrepanzdefinitionen" und gegen die diesbezügliche Anwendung von Intelligenztests, wie sie zur amtlichen Abgrenzung sogenannter "teilleistungsgestörter" und "lernbehinderter" Kinder herangezogen werden.
Kindern eine in Sachen „Rechenschwäche“ angemessene und nützliche Hilfe zukommen zu lassen ist ein Projekt, das mit Intelligenzvergleichen und definitorischen Zuweisungen klinisch-psychologischer Krankheitsbilder nichts zu tun hat.
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1. Information über den Ablauf und die Gestaltung einer diagnostischen Eingangsuntersuchung und Beratung im BIB Essen
Wir führen eine Differential‑ und Förderdiagnostik durch. Dies bedeutet, dass unsere Untersuchungen die Art der Leistungsschwäche im mathematischen Bereich sowie deren Ausmaß und den Ausprägungsgrad ermitteln. Wir prüfen ebenfalls auf Anzeichen für drohende oder bereits eingetretene ungünstige Entwicklungen, die das Leistungsvermögen zusätzlich beeinträchtigen wie Leistungs‑ und Versagensangst, bereichsspezifische Konzentrationsstörungen, Wahrnehmungsprobleme und vor allen Dingen drohende oder bereits eingetretene psychische Fehlentwicklungen, die eine seelische Behinderung oder ein Gefährdungspotential sozialer Isolation darstellen.
Das mathematische Denk- und Wissensprofil des Kindes wird von einem Diagnostiker des Instituts durch informelle Interviews ermittelt. Das vom Institut entwickelte Verfahren arbeitet erklärend und motivierend. Diese Art der Diagnostik liefert die verläßlichsten Daten über den intraindividuellen Stand des Kindes. Der Diagnostiker kann auf Basis dieser Informationen an dem ansetzen, was das Kind kann - schon im Verlauf der Untersuchung - und ihm so von Anfang an Erfolgserlebnisse vermitteln. Eine Förderdiagnostik ist also analytisch auf das einzelne Individuum in seinem spezifischen Denken ausgerichtet, nicht auf quantitative Intelligenzvergleiche oder altersspezifische Einordnungen. Das bedeutet auch, dass ein solches Verfahren nicht standardisiert ist. Aus diesem Grunde unterliegt auch der Zeitaufwand individuellen Schwankungen. Der Verlauf der Untersuchung wird davon bestimmt, die größtmögliche Vielfalt und Klarheit an Detailinformationen über das jeweils vorliegende mathematische Denken und seine erfassbaren Voraussetzungen zu erhalten. Für die Untersuchung sind im wesentlichen eingeplant: der Elternfragebogen zur Erhebung anamnestischer Daten, informelle Interviews mit dem Klienten und Verhaltensbeobachtung. Die Fehler, Techniken und individuellen Rechenstrategien werden im einzelnen diagnostisch analysiert. Auf dieser Basis erstellt der Diagnostiker ein qualitatives Gesamtprofil.
1. Termin (ca. 2-3 Stunden): Die diagnostische Untersuchung (qualitatives Verfahren) wird von einem Diagnostiker mit dem Klienten durchgeführt. Eine Begleitperson genügt, diese sollte das Kind allerdings gut kennen. Während der Diagnostik wird von Mutter oder Vater ein Elternfragebogen ausgefüllt. Zeugnisse und Mathematikarbeiten, Hausaufgaben sowie andere Unterlagen zur Analyse im Rahmen der Erstuntersuchung sollten vorher zugeschickt werden, spätestens aber zum Diagnostiktermin mitgebracht werden. Dies gilt auch für Unterlagen über medizinische und sonstige im Zusammenhang stehende Befunde.
2. Termin (ca. 2-3 Stunden): Die Beratung der Eltern sollte mit beiden Erziehungsberechtigten stattfinden. Das Kind selbst nimmt in der Regel nicht teil (altersabhängig). Es können bei Bedarf auch andere Personen teilnehmen: Lebenspartner, Geschwister, Wohngemeinschaftsmitglieder oder Lehrer. Zweck der Beratung ist, zu einem gemeinsamen Urteil über den aktuellen Entwicklungsstand des Kindes, sowohl begrifflich-mathematisch als auch psychologisch, zu gelangen, und welche adäquaten Hilfen zur Anwendung kommen sollten.
Die Diagnostik- und Beratungstermine finden in der Regel vormittags um 11 Uhr statt. Schulunterricht oder andere wichtige Termine sollte das Kind vorher nicht haben.
Die Gesamtkosten für die diagnostische Eingangsunterschung einschließlich Beratung betragen pauschal € 150,--.
3. Ein Gutachten über die Ergebnisse der diagnostischen Untersuchung wird im Anschluss an die Beratung erstellt, sofern Sie die Eltern es in Auftrag geben. In ihm werden die wesentlichen Befunde der Untersuchung und die Auswertung der schulischen, medizinischen sowie sonstigen Unterlagen dokumentiert. Das Gutachten informiert Eltern und Lehrer über den individuellen Inhalt der Lernstörung des Klienten sowie dessen sachbezogenen Entwicklungsstand und mögliche Konsequenzen (zustzliche Kosten: € 100,--).
2. Information zur Dyskalkulietherapie im BIB Essen
Im therapeutischen Lerndialog, der die vorhandenen individuellen Potentiale einer selbständigen Entfaltung von Denkprozessen aufbaut, nutzt und fördert, wird dem Klienten Schritt für Schritt und orientiert an seinen momentanen Bedürfnissen und Standpunkten das Grundwissen über Mengen, Zahlen und Rechnen vermittelt. Die Therapie knüpft dabei immer an den individuellen Schwierigkeiten des Kindes an und ist so Dauer-Förder-Diagnostik. Die Nutzung von Lehrmaterialien und individuell ausgesuchten und angepassten Vorlagen (auch als Hausaufgaben - ohne Hilfestellung) erfolgt jeweils speziell zum Zweck der Erarbeitung eines Gedankens bzw. der Darstellung oder Reproduktion begrifflicher Vorstellungen. Durch die konsequente Arbeit am mathematischen Inhalt soll der Standpunkt abstrakter Leistungsanforderungen wie z.B. in der Schule in den Hintergrund treten zugunsten eines Schritt für Schritt neu aufzubauenden Standpunkts selbständiger, von Eigeninteresse geleiteter Sacharbeit. Das Kind sollte dann, wenn es inhaltlich dazu in der Lage ist, nach und nach seine vorübergehende Sonderstellung bezüglich der Anforderungen des Regelunterrichts aufgeben können.
Alternativ zur falschen Vorstellung vom Gegenstandsbereich der Mathematik, die sich beim Kind immer weiter verfestigt hat - es handele sich um ein reines Paukfach und/oder eine Art strategisches Rätselraten - gilt es, dem Kind die Einsicht zu vermitteln, dass man die Mathematik verstehen kann. In der Therapie wird also nicht „geübt“, nicht auswendig gelernt und auch nicht unreflektiert assoziiert oder mit Zahlen gespielt!
Es wird aktuelles Denken verbalisiert und artikuliert, so dass bisher unerkannte Probleme zutage treten und besprochen werden können. Es werden Fragen aufgegriffen und aufgeworfen, um sie zu diskutieren und die Antworten im Rahmen des Wissensaufbaus gemeinsam zu finden. Disparate Phantasiewelten werden ernstgenommen und in einen vernünftigen Zusammenhang gestellt - so können der Ballast falscher Vorstellungen und Widersprüche beseitigt werden. Aspekte der Diagnostik und Therapie sind während der Therapiesitzungen beständig integriert, was einen optimalen Lernverlauf ermöglicht.
In der Einzeltherapie entfallen Leistungsvergleich und Konkurrenz. Andererseits werden die Probleme, die sich aus dem weiterhin stattfindenden Leistungsvergleich und der Konkurrenz in der Schule ergeben, soweit erforderlich, auch im Rahmen der Therapie thematisiert.
Die Therapie muss Schutzfunktion nach außen haben: Die Anforderungen der Schule müssen - auf Mathematik bezogen - zurückgestellt werden. In Beratungsgesprächen mit Eltern und Lehrern sollten Absprachen getroffen und einvernehmlich eingehalten werden. Im Idealfall sollten alle Beteiligten „an einem Strang ziehen“ - im Interesse der Klienten!
Die Therapie wird grundsätzlich als Einzeltherapie durchgeführt und findet regelmäßig einmal wöchentlich mit demselben Therapeuten statt. Sie ist am einzelnen Kind und seinen individuellen Problemen orientiert, nicht am aktuellen Schulstoff. Ziel ist allerdings auch die Ermöglichung eines Wiedereinstiegs in den Schulstoff und der Aufbau eines inhaltlich fundierten Selbstbewusstseins. Die Therapie dauert erfahrungsgemäß 2-3 Jahre. Abweichungen nach oben oder unten sind nicht ungewöhnlich und ergeben sich aus dem Therapieverlauf.
Kontakte mit Lehrern und anderen Bezugspersonen sind von unserer Seite erwünscht, da sie die Therapie unterstützen, und eingeplant, selbstverständlich nach Entbindung von der Schweigepflicht.
Die jährlichen Kosten eines Therapieplatzes betragen € 3.000,00. Dies entspricht einer laufenden Zahlung von € 250,00 pro Monat. Es finden 40 Therapiesitzungen (á 50 Minuten) im Jahr statt. Notwendige Beratungen, Kontaktgespräche und Berichte sind in den Leistungen eingeschlossen. Mehrwertsteuer fällt nicht an. Die Kündigungsfrist beträgt 6 Wochen. Im Normalfall wird nach therapeutischen Gesichtspunkten einvernehmlich die Therapie beendet.
Die Kosten für den Therapieplatz werden vom Vertragspartner privat getragen. Eine eventuelle einzelfallabhängige Kostenübernahme durch einen Kostenträger muss vom Klienten bzw. den Eltern selbst beantragt werden. Die Bedingungen müssen beim Kostenträger jeweils abgefragt werden. Das Institut unterstützt die Eltern bei der Antragstellung, soweit erforderlich. Zusätzliche Kosten für Gespräche und schriftliche Stellungnahmen entstehen nicht.
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